Erklärung zur Barrierefreiheit

In dieser Erklärung erfahren Sie, wie Sie bei Barrieren auf dieser Webseite Hilfe erhalten können. Zusätzlich informiert die Erklärung über den Stand der Umsetzung der Barrierefreiheit.

Sie gilt für die unter www.lin-magdeburg.de veröffentlichten Internetseite des Leibniz-Instituts für Neurobiologie.

Kontaktformular für die Rückmeldung zur Barrierefreiheit

Bitte melden Sie sich bei uns, wenn Ihnen Mängel in Bezug auf die Barrierefreiheit auffallen. Wir bemühen uns, bestehende Barrieren schnellstmöglich abzubauen. Nutzen Sie dazu bitte das Kontaktformular.

Zuständig für die barrierefreie Zugänglichkeit und die Bearbeitung der eingehenden Mitteilungen ist: Henriette Rusch, telefonisch zu erreichen unter 0391 6263 92401. 

Beschwerdemöglichkeit

Wenn Sie uns eine Barriere gemeldet haben und wir Ihnen nach einem Monat keine aus Ihrer Sicht zufriedenstellende Antwort gegeben haben, können Sie sich bei der Ombudsstelle des Landes Sachsen-Anhalt beschweren. Diese finden Sie unter folgendem Link:

https://www.lf-barrierefreiheit-st.de/ueber-uns/ombudsstelle

Die Ombudsstelle versucht, eine Einigung herbeizuführen. Ziel ist es, gemeinsam vorhandene Barrieren abzubauen.

Stand der Umsetzung der Barrierefreiheit

Die Anforderungen der Barrierefreiheit für die Webseite www.lin-magdeburg.de ergeben sich aus

• Paragraph 16a Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2 Behindertengleichstellungsgesetz Sachsen-Anhalt,

• Paragraph 11 Behindertengleichstellungsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt.

Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer im Zeitraum vom 25.06.2025 durchgeführten BITV-Selbstbewertung. 

Diese Internetseiten sind wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und teilweise mit den vorgenannten Anforderungen vereinbar. Die Unvereinbarkeiten sind nachstehend aufgeführt.

 

Nicht barrierefreie Inhalte

Die Inhalte auf www.lin-magdeburg.de sind aus folgenden Gründen teilweise nicht barrierefrei:

Unverhältnismäßige Belastung

Nach Erwägungsgrund 39 der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind Maßnahmen, die eine unverhältnismäßige Belastung bewirken würden, solche, die einer Stelle eine übermäßige organisatorische oder finanzielle Last auferlegen würden. Daher sowie nach Artikel 5 der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind vor allem die zur Verfügung stehenden Ressourcen des Leibniz-Instituts für Neurobiologie in einem Relaunch der aktuellen Website gebunden, wobei eine vollumfängliche Erfüllung des Barrierefreiheitsstärkungsgesetz angestrebt wird.

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